Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,75312
VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578 (https://dejure.org/2008,75312)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578 (https://dejure.org/2008,75312)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - 12 ZB 07.1578 (https://dejure.org/2008,75312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,75312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung; Rückforderung; verdeckte Treuhand; Darlehen zwischen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 17.11.2006 - 12 B 05.3317

    Rücknahme von Ausbildungsförderung, Rücknahme und Rückforderung von bewilligter

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
    Das Verwaltungsgericht hat im angefochtenen Urteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Entscheidungen vom 17.11.2006 Az. 12 B 05.3317 > juris <; vom 30.11.2006 Az. 12 ZB 05.2574 und vom 16.2.2007 Az. 12 ZB 06.182) zur Berücksichtigung verdeckt treuhänderisch gehaltenen Vermögens zu Recht die Geldeinlage auf dem Konto bei der Raiffeisenbank ... eG als Vermögen der Klägerin und die erfolgte Übertragung von 6.287,48 EUR von diesem Konto auf ein Konto ihres Vaters als rechtsmißbräuchlich angesehen.

    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 17.11.2006 a.a.O.) zutreffend davon ausgegangen, dass das Vermögen aus einem verdeckten Treuhandverhältnis, das bei der Antragstellung nicht offengelegt wird, auch unter Berücksichtigung eines bestehenden Herausgabeanspruchs des Treugebers sowie bei rechtsgeschäftlichen Verfügungsbeschränkungen im Innenverhältnis - zu solchen hat die Klägerin nichts vorgetragen - für den Bereich des Ausbildungsförderungsrechts dem Vermögen des Treuhänders zuzurechnen ist (vgl. auch OVG Lüneburg vom 28.6.2007 FamRZ 2007, 2016).

    Hieraus folgt nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17.11.2006 a.a.O. unter Hinweis auf Beschluss vom 6.7.2005 Az. 12 C 06.468) die Pflicht eines Antragstellers, durch Offenlegung und Nachweis der behaupteten verdeckten Treuhand bei der Antragstellung eine nicht gegebene objektive Zugriffsmöglichkeit auf formal ihm zurechenbares Vermögen klarzustellen.

  • VGH Bayern, 23.04.2008 - 12 B 06.1397

    Ausbildungsförderung; rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend Urteil vom 13.1.1983 NJW 1983, 1174) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 23.4.2008 AZ. 12 B 06.1397 m.w.N.) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung zu vermeiden.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 23.4.2008 a.a.O.) gelten solche Darlehensverträge im Ausbildungsförderungsrecht eingeschränkt und zwar nur dann, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam abgeschlossen und aufgrund objektiver Anhaltspunkte von einer freiwilligen Unterhaltsgewährung oder einer verschleierten Schenkung abgegrenzt werden können.

  • VGH Bayern, 13.03.2008 - 12 C 07.2915

    Ausbildungsförderung; rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung; naher zeitlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
    In der Rechtsprechung des Senats ist bereits geklärt, dass auch rechtsmissbräuchlich vor der Antragstellung an Dritte übertragenes Vermögen anzugeben ist (vgl. zuletzt Beschluss vom 13.3.2008 Az. 12 C 07.2915).

    In der Rechtsprechung des Senats ist auch geklärt (Beschluss vom 27.11.2006 Az. 12 C 06.1171; zuletzt Beschluss vom 13.3.2008, a.a.O.), dass sich die Klägerin zumindest vor der Nichtangabe bei der Behörde unter umfassender Darlegung des Sachverhalts hätte beraten lassen müssen (vgl. dazu BVerwG vom 6.6.1990 Buchholz 435.11 § 60 SGB I Nr. 1), nachdem sie wenige Monate vor der Antragstellung einen erheblichen Vermögensbetrag von einem eigenen auf ein Konto ihres Vaters übertragen hatte.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
    Die Klägerin hat weder einen tragenden Rechtssatz noch eine entscheidungserhebliche Tatsachenfeststellung der angefochtenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93

    Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 2.2.1994 NJW 1994, 931) verliert derjenige, der eine Bank anweist, einen Betrag aus seinem Vermögen einem bestimmten fremden Konto gutzuschreiben, mit der Ausführung dieser Weisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete.
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 4 LA 39/06

    Wertpapierdepots als Vermögen m Sinne des § 27 Abs. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 17.11.2006 a.a.O.) zutreffend davon ausgegangen, dass das Vermögen aus einem verdeckten Treuhandverhältnis, das bei der Antragstellung nicht offengelegt wird, auch unter Berücksichtigung eines bestehenden Herausgabeanspruchs des Treugebers sowie bei rechtsgeschäftlichen Verfügungsbeschränkungen im Innenverhältnis - zu solchen hat die Klägerin nichts vorgetragen - für den Bereich des Ausbildungsförderungsrechts dem Vermögen des Treuhänders zuzurechnen ist (vgl. auch OVG Lüneburg vom 28.6.2007 FamRZ 2007, 2016).
  • VGH Bayern, 06.07.2006 - 12 C 06.468

    Ausbildungsförderung, Rückforderung, Vermögen, verdecktes Treuhandverhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
    Hieraus folgt nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17.11.2006 a.a.O. unter Hinweis auf Beschluss vom 6.7.2005 Az. 12 C 06.468) die Pflicht eines Antragstellers, durch Offenlegung und Nachweis der behaupteten verdeckten Treuhand bei der Antragstellung eine nicht gegebene objektive Zugriffsmöglichkeit auf formal ihm zurechenbares Vermögen klarzustellen.
  • VGH Bayern, 27.11.2006 - 12 C 06.1171
    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
    In der Rechtsprechung des Senats ist auch geklärt (Beschluss vom 27.11.2006 Az. 12 C 06.1171; zuletzt Beschluss vom 13.3.2008, a.a.O.), dass sich die Klägerin zumindest vor der Nichtangabe bei der Behörde unter umfassender Darlegung des Sachverhalts hätte beraten lassen müssen (vgl. dazu BVerwG vom 6.6.1990 Buchholz 435.11 § 60 SGB I Nr. 1), nachdem sie wenige Monate vor der Antragstellung einen erheblichen Vermögensbetrag von einem eigenen auf ein Konto ihres Vaters übertragen hatte.
  • VGH Bayern, 30.11.2006 - 12 ZB 05.2574
    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
    Das Verwaltungsgericht hat im angefochtenen Urteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Entscheidungen vom 17.11.2006 Az. 12 B 05.3317 > juris <; vom 30.11.2006 Az. 12 ZB 05.2574 und vom 16.2.2007 Az. 12 ZB 06.182) zur Berücksichtigung verdeckt treuhänderisch gehaltenen Vermögens zu Recht die Geldeinlage auf dem Konto bei der Raiffeisenbank ... eG als Vermögen der Klägerin und die erfolgte Übertragung von 6.287,48 EUR von diesem Konto auf ein Konto ihres Vaters als rechtsmißbräuchlich angesehen.
  • VGH Bayern, 16.02.2007 - 12 ZB 06.182
    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578
    Das Verwaltungsgericht hat im angefochtenen Urteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Entscheidungen vom 17.11.2006 Az. 12 B 05.3317 > juris <; vom 30.11.2006 Az. 12 ZB 05.2574 und vom 16.2.2007 Az. 12 ZB 06.182) zur Berücksichtigung verdeckt treuhänderisch gehaltenen Vermögens zu Recht die Geldeinlage auf dem Konto bei der Raiffeisenbank ... eG als Vermögen der Klägerin und die erfolgte Übertragung von 6.287,48 EUR von diesem Konto auf ein Konto ihres Vaters als rechtsmißbräuchlich angesehen.
  • VG Augsburg, 13.10.2015 - Au 3 K 15.912

    Ausbildungsförderung; Anrechnung eigenen Vermögens; rechtsmissbräuchliche

    Die Begleichung von Darlehensverbindlichkeiten ist förderungsrechtlich anzuerkennen, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Begleichung der Forderung besteht und zugleich ernstlich mit der Geltendmachung der Forderung durch den Gläubiger gerade im Bewilligungszeitraum der Ausbildungsförderung zu rechnen ist (vgl. BayVGH, B.v. 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578 - juris).
  • VGH Hessen, 31.03.2009 - 10 D 2625/08

    Ausbildungsförderung - Vermögensübertragung auf Verwandte, Nachrang der

    Angesichts dieser zeitlichen Abfolge hätte es sich der Klägerin bei Antragstellung geradezu aufdrängen müssen, dass das an Dritte übertragene Vermögen von ihr anzugeben war; zumindest hätte sich die Klägerin vor der Nichtangabe bei der Behörde unter umfassender Darlegung des Sachverhalts beraten lassen müssen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 10 D 2003/08 - Bay. VGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 12 ZB 07.1578 - m.w.N., juris).
  • VG München, 26.11.2009 - M 15 K 08.626

    Rückforderung von Ausbildungsförderung; Vermögensanrechnung

    Was die - im Übrigen nicht nachgewiesenem - Sperrvermerke anbelangt, so hätte er nicht eigenmächtig von einer Angabe im Antragsformular absehen können, sondern diese entweder angeben und die rechtliche Bewertung dem Beklagten überlassen oder beim Beklagten fachkundigen Rat einholen müssen (vgl. BayVGH v. 5.5.2008 AZ. 12 ZB 07.1578 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht